Ich behandle alle Kinder mit körperlichen, geistigen oder sozialen Einschränkungen. Das sind zum Beispiel Störungen der sensomotorischen Entwicklung, der Wahrnehmung, der sozialen Entwicklung oder nach hirnorganischen Schädigungen (spastische Lähmungen, Hydrocephalus etc.). Auch bei Lernschwierigkeiten oder Schwierigkeiten im Schulalltag kann Ergotherapie unterstützen.
Dazu gehören unter anderem folgende Krankheitsbilder:
Ich behandle auch Erwachsene vorwiegend aus den Bereichen Geriatrie und Orthopädie. Das sind zum Beispiel Störungen der Selbstwahrnehmung, kognitive Störungen, nach hirnorganischen Schädigungen oder bei motorischen Einschränkungen vor allem im Hand- und Armbereich. Auch Narben können zu vielfältigen Einschränkungen führen und sollten behandelt werden (nach operativer Versorgung von Frakturen oder Kaiserschnitten, nach vollständiger Ausheilung kleinerer und größerer Verletzungen).
Dazu gehören unter anderem folgende Krankheitsbilder:
Für eine präventive Einheit brauchen Sie keine Verordnung. Dies wird per Honorarnote abgegolten.
Sollte sich bei dieser Einheit ein Therapiebedarf ergeben, erfolgt dies anschließend mit einer Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Unter Prävention fallen z.B. eine Arbeitsplatzberatung oder Ergonomieschulung.
Terminvereinbarung und ärztliche Verordnung
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt auf, um einen Ersttermin zu vereinbaren.
Für die Ergotherapie benötigen Sie eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes (üblicherweise Haus- oder Kinderarzt). Bitte achten Sie bei der Verordnung darauf, dass eine Diagose (im Idealfall nach ICD-10) sowie eine Zeitspanne vermerkt wird (Anzahl und Dauer der Einheiten, z.B. 10x60 Minuten). Falls ein Hausbesuch gewünscht ist, muss das ebenso auf dem Verordnungsschein vermerkt sein.
Bei einigen Krankenkassen muss die Verordnung vor Therapiebeginn auch chefärztlich bewilligt werden, um eine Teilrefundierung der Kosten zu erhalten. Bei ÖGK (vorerst bis Ende Juni 2025) und BVAEB ist diese Bewilligung ausgesetzt.
Anamnesegespräch
Der erste Termin ist ein ausführliches Anamnesegespräch. Falls ihr Kind mein Patient ist, findet dieser Termin ohne Kind statt.
Hier wird eine genaue Anamnese durchgeführt. Das heißt, alle relevanten Informationen werden gesammelt. Falls Sie medizinische oder andere wichtige Unterlagen haben, nehmen Sie diese bitte zum Termin mit.
Ein Erstgespräch kann mitunter sehr tief in die Familiengeschichte gehen, da viele Informationen relevant für ein ganzheitliches Bild des Patienten sein können.
In diesem Gesprächwerden auch die Therapieziele definiert.
Selbstverständlich unterliegen alle Informationen der Verschwiegenheitspflicht und werden vertraulich behandelt.
Befunderhebung
Die Befunderhebung nimmt üblicherweise ein bis zwei Einheiten in Anspruch. Dabei greife ich auf unterschiedliche Befundungsinstrumente zurück, z.B. Ayres' klinische Beobachtungen, standardisierte Tests oder freie Beobachtungen.
Die Auswertung aller dieser Parameter erlaubt ein differenziertes Gesamtbild vom Entwicklungsstand des Kindes. Daraus leitet sich die weitere Therapieplanung ab.
Befundbesprechung
Im Anschluss an die Befundung werden die Ergebnisse der Befunderhebung besprochen und gegebenenfalls die Therapieziele angepasst.
Therapiebeginn
Danach startet die eigentliche Ergotherapie. Idealerweise finden Einheiten in einem regelmäßigen Rhythmus statt (1x/Woche), um innerhalb einer realistischen Zeitspanne die Therapieziele erreichen zu können.
Als Wahltherapeutin ohne Kassenverträge weise ich Sie darauf hin, dass jede Therapiesitzung am Ende in bar oder per Überweisung beglichen werden muss. Am Ende des Therapieblocks oder auf Wunsch auch nach der 5. Einheit stelle ich Ihnen eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen aus. Diese Honorarnote können Sie gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung am Ende des Therapieblocks bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen im Normalfall 80% des geltenden Kassentarifs.
Jeder Termin ist für einen Patienten reserviert, daher bitte ich Sie, pünktlich zu sein, da diese Zeit nicht nachgearbeitet werden kann. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte 24 Stunden vorher kostenfrei ab.
Bei später abgesagten oder nicht wahrgenommenen Terminen behalte ich mir das Recht vor, diese entsprechend dem Stundensatz abzurechnen. In diesem Fall gibt es keine Refundierung von der Kasse.
© Claudia Petre. Alle Rechte vorbehalten.
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